AGB
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der noxt! engineering GmbH
- Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB“)
- Die vorliegenden AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen der noxt! engineering GmbH (nachfolgend: „noxt!“, „wir“ oder „uns“) und dem Kunden. Dies gilt auch dann,
wenn wir den Kunden bei Folgegeschäften nicht nochmals auf die AGB hinweisen. - Diese AGB gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden in keinem Fall Vertragsinhalt. Dies gilt selbst bei unserer Kenntnis oder wenn wir der Geltung nicht nochmals
ausdrücklich widersprechen, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten anstelle etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden (z. B.
Einkaufsbedingungen) auch dann, wenn nach diesen die Auftragsannahme als bedingungslose Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden vorgesehen ist. - Diese AGB gelten nicht, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.
- Alle Angebote und Leistungen unsererseits erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Übernehmen wir zusätzliche oder weitergehende Pflichten, wird hiervon die Geltung dieser AGB im
Übrigen nicht berührt.
- Angebot und Vertragsschluss
- Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Ist eine Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, können wir dieses innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Bestellung bei uns annehmen. Weicht die Bestellung von
unseren Vorschlägen oder unserem Angebot ab, wird der Kunde die Bestellung in Textform abfassen und die Abweichungen kenntlich machen.
(3) Erfolgt die Bestellung auf elektronischem Wege, werden wir auf Anforderung des Kunden den Zugang der Bestellung mittels einer Auftragsbestätigung bestätigen.
(4) Bei Fehlen einer Auftragsbestätigung kommt der Vertrag durch die Ausführung des Auftrages wirksam zustande. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine
Beschaffenheitsangabe der Leistungen dar. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde nicht.
- Durchführung des Auftrages
- Gegenstand des Auftrags können sein: Bestandsaufnahmen, Beratungen und gutachterliche Tätigkeiten.
- Sofern nicht vor Annahme des Auftrages der Leistungsumfang eines Auftrages durch den Kunden bestimmt wurde, sind wir berechtigt, die geeignete Methode nach pflichtgemäßem Ermessen auszuwählen.
Sofern und soweit möglich, können nachträgliche Änderungen eines vereinbarten Leistungsumfanges telefonisch, in Textform oder schriftlich erfolgen. Soweit unvorhergesehene oder im Verhältnis zum
Zwecke der Durchführung der beauftragten Leistungen zeit- und/oder kostenaufwendige Untersuchungen erforderlich werden, ist dazu die vorherige telefonische, in Textform oder schriftliche
Zustimmung des Kunden einzuholen. Wir werden entsprechende Änderungen eines vereinbarten Leistungsumfanges intern dokumentieren. - Wir sind berechtigt, nach telefonischer, in Textform oder schriftlicher Vereinbarung mit dem Kunden die Durchführung der beauftragten Leistungen ganz oder teilweise an einen externen
Dienstleister zu vergeben. Der Kunde ermächtigt noxt!, dem externen Dienstleister alle zur Durchführung der beauftragten Leistungen erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. - Wir sind vom Kunden mit Auftragserteilung ermächtigt, bei Beteiligten, Behörden und dritten Personen die für die Leistungserbringung notwendigen Auskünfte wie z.B. Bebauungspläne, bestehende
Windenergieanlagen und Gewerbebetriebe, Fotos, Karten, Gutachten usw. einzuholen und Erhebungen durchzuführen. Falls erforderlich hat der Kunde uns auf erstes Anfordern hierfür eine besondere
Vollmacht auszustellen. - Wir schulden nicht die Prüfung der uns vom Kunden oder von Dritten überlassenen Unterlagen und Informationen. Wir werden jedoch auf Risiken und Bedenken hinweisen, sofern uns diese im Rahmen der
Vertragserfüllung bekannt werden. - Wir teilen dem Kunden in dem Gutachten – sofern ein solches geschuldet ist – die bei der Leistungserbringung eingesetzten Verfahren, Methoden und zugrundeliegenden gesetzlichen Normen,
Vorschriften und Anweisungen mit. - Bearbeitungszeiten können auf Wunsch mitgeteilt werden. Jede Angabe über die Dauer der Bearbeitungszeit beruhen auf Annahmen und dienen lediglich der Orientierung. Sie begründen keine
verbindliche Zusage eines Liefertermins. Die Einhaltung der Bearbeitungszeit setzt voraus, dass der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen und Obliegenheiten vereinbarungsgemäß nachkommt.
Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Bearbeitungszeit angemessen. Bearbeitungszeiten verschieben bzw. verlängern sich, wenn wir durch höhere Gewalt, aufgrund von Arbeitskämpfen oder
aufgrund sonstiger nicht von uns zu vertretender Umstände an der rechtzeitigen Erbringung der Leistung gehindert sind. - Der Versand von Gutachten erfolgt in der Regel elektronisch, sofern nicht der Kunde ausdrücklich den Versand per Post – gegen Übernahme der Kosten – verlangt.
- Pflichten des Kunden
- Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass uns alle für die Durchführung der vereinbarten Leistung(en) notwendigen Auskünfte und Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Auch hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass wir alle Grundstücke betreten können und dürfen, soweit das für (bzw.) die Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist. - Die Pflicht nach Absatz 1 beinhaltet auch die Zurverfügungstellung von Datenblättern von Anlagen, Kontaktdaten der Anwohner, Karten sowie von Informationen und/oder Unterlagen, die zur
Durchführung des Auftrages erforderlich und/oder sinnvoll sind. - Der Kunde ist weiter verpflichtet, uns über die ihm bekannten Umstände und/oder die Herkunft der Informationen zu informieren; auf besondere Risiken hat er hinzuweisen. Stellt sich heraus, dass
die Durchführung der vereinbarten Leistung(en) unmöglich oder nur mit einem unzumutbaren Aufwand möglich ist, z. B. weil Datenblätter, 3D-Daten, Pläne, Gutachten, Tabellen, Geodaten, Kundendaten
nicht vollständig sind, sind wir berechtigt, den Auftrag zurückzuweisen. Bis dahin entstandene Kosten trägt der Kunde. - Der Kunde darf uns keine Weisungen erteilen, die die tatsächlichen Feststellungen oder das Ergebnis verfälschen können.
- Verschwiegenheitsverpflichtung
- Wir werden Tatsachen und Unterlagen, die uns im Rahmen des Auftragsverhältnisses anvertraut wurden oder sonst, z.B. durch Dritte, bekannt geworden sind, vertraulich behandeln und nicht unbefugt
offenbaren, weitergeben oder ausnutzen, sofern wir nicht seitens des Kunden in diesen AGB oder im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfanges hierzu ermächtigt sind. Die Pflicht zur
Verschwiegenheit umfasst alle nicht offenkundigen Tatsachen und gilt über die Dauer des Auftragsverhältnisses hinaus. - Wir sind jedoch zur Offenbarung, Weitergabe oder eigenen Verwendung der bei unserer Tätigkeit erlangten Erkenntnisse befugt, wenn wir aufgrund von gesetzlichen Vorschriften hierzu verpflichtet
sind oder der Kunde uns ausdrücklich von der Verschwiegenheitsverpflichtung entbindet. In einem solchen Fall wird der Kunde über die Weitergabe der Daten informiert. - Im Übrigen sind wir befugt, Untersuchungsergebnisse im Rahmen von erbrachten Tätigkeiten und sonstige Rohdaten unter Beachtung des Datenschutzes und in anonymisierter Form für wissenschaftliche
Zwecke zu verwenden, zu publizieren und einer eigenständigen wissenschaftlichen Bewertung und Verwertung zu unterziehen.
- Arbeitsergebnisse, Urheberrechtschutz
- noxt! behält an den erbrachten Leistungen – sofern und soweit diese dafür geeignet sind – das Urheberrecht sowie alle Nutzungsrechte, auch an Fotos. Nutzungsrechte werden dem Kunden nur unter
der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung übertragen. Soweit wir bereits vorher in eine Nutzung eingewilligt haben, können wir diese Einwilligung im
Falle des Zahlungsverzuges widerrufen. Bei Ende eines Nutzungsrechtes ist der Kunde verpflichtet, die ihm überlassenen Werke einschließlich aller Dokumentationsmaterialien und Kopien
zurückzugeben, zu löschen und die Löschung nachzuweisen. - Gutachten geben ausschließlich die zum Untersuchungszeitpunkt gemäß dem beauftragen Auftragsumfang festgestellten Ergebnisse bzw. Beurteilungen wieder. Wir sind nicht verpflichtet, auf Fakten
oder Aspekte hinzuweisen oder Berichte darüber zu erstellen, die nicht im Auftragsumfang enthalten sind. Dies können z.B. Änderungen technischer Daten durch den Hersteller in den Datenblättern,
Änderung gesetzlicher Vorschriften und Verfahren, Normen, Anweisungen und Verfahren sein. - Der Kunde darf die ihm im Rahmen der Auftragserfüllung überlassenen Gutachten nur für den jeweils vereinbarten Zweck verwenden. Der Kunde darf die Gutachten nicht verändern, bearbeiten oder ohne
unsere ausdrückliche Zustimmung nur auszugsweise vervielfältigen und anderweitig veröffentlichen. Eine Weitergabe der Gutachten an Ämter oder andere öffentliche Institutionen ist zulässig.
- Eigentumsrechte
- Alle uns überlassenen Unterlagen gehen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, mit dem Eingang bei uns in unser Eigentum über.
- Die Dauer und Wahl der Lagerung von Unterlagen liegt in unserem Ermessen.
- Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nur, sofern der Kunde dies ausdrücklich und unter Kostenübernahme verlangt. Im Übrigen werden die Unterlagen nach angemessener Aufbewahrungszeit entsorgt.
- Vergütung, Zahlung und Zahlungsverzug
- Wir haben Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. Sofern bei Vertragsschluss nicht etwas anderes vereinbart wurde, werden die Leistungen auf Basis unserer jeweils zum Zeitpunkt der
Auftragserteilung aktuell gültigen Preisliste berechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. - Der ausgewiesene Rechnungsbetrag ist mit Erteilung der Rechnung zur Zahlung fällig. Der Kunde gerät spätestens mit Ablauf des 7. Tages nach Erhalt der Rechnung in Verzug. Die Folgen eines
etwaigen Zahlungsverzuges des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. - Bei mehreren fälligen Forderungen behalten wir uns das Recht vor, eine Zahlung, Ratenzahlung oder Anzahlung des Kunden zunächst zur Tilgung der Schuld zu verwenden, welche die geringste
Sicherheit bietet, unter mehreren gleichsicheren zur Tilgung der älteren Schuld und unter gleichalten zur verhältnismäßigen Tilgung. - Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks anzunehmen. Wenn deren Hergabe eingeräumt wird, werden diese nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit gegen Vergütung aller Spesen
erfüllungshalber angenommen. Zur rechtzeitigen Vorlage von Wechseln und Schecks sowie zur Erhebung von Protesten sind wird gleichfalls nicht verpflichtet. - Der Kunde hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind, im Übrigen auch dann, wenn die Gegenansprüche durch uns nicht
bestritten oder anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. - Wir behalten uns das Recht vor, Preise entsprechend anzupassen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen (insbesondere durch Tarifabschlüsse oder Materialpreisänderungen) eintreten.
- Zusätzliche, nach Auftragsbestätigung vereinbarte Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Teillieferungen bzw. Teilleistungen sind innerhalb der in der Auftragsbestätigung oder
Rechnung bzw. in diesen Bedingungen genannten Fristen zu bezahlen. - Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen oder bei Umständen, die uns nach Vertragsschluss bekannt werden und die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, werden sämtliche
Forderungen von uns sofort fällig. Wir sind dann berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, sowie nach Ablauf einer angemessenen Frist
vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Sind Teilzahlungen vereinbart und ist der Kunde mit der Begleichung trotz angemessener Nachfristsetzung in
Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Kündigung
Der Kunde und wir können den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die Kündigung ausgeschlossen. Wird
der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt, den wir zu vertreten haben, so steht uns eine Vergütung für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachte Teilleistung nur insoweit zu, als diese für den
Kunden objektiv verwertbar ist. In allen anderen Fällen behalten wir den Anspruch auf die volle Vergütung. Sofern der Kunde im Einzelfall keinen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen nachweist,
wird dieser mit 40 % der Vergütung für die von uns noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart.
- Gewährleistung, Haftung und Schadenersatz
- Das dem Kunden mitgeteilte Ergebnis (z. B. in einem Gutachten, vorläufigen Berechnungsergebnis oder einer Stellungnahme) entspricht auf der Grundlage der uns vom Kunden zur Verfügung gestellten
Daten je nach ausgewählter Methode einem Wert auf einer Bandbreite von Werten, die sich aus verschiedenen Methoden nach dem uns bekannten anerkannten Stand der Technik ergeben können. Die auf
Grundlage der Konformitätserklärung und etwaiger Datenblätter abgegebene Bewertung beinhaltet eine subjektive gutachterliche Einschätzung unter Ansetzung eines angemessenen Sorgfaltsgrades.
Gleichwohl können wir nicht garantieren, dass diese uneingeschränkt zutreffend sind. Der Kunde hat die erforderlichen Schlüsse eigenverantwortlich dem Gutachten zu entnehmen. - Sollte das mitgeteilte Ergebnis erkennbar falsch oder offensichtlich unschlüssig sein, ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich zu kontaktieren und entsprechend zu informieren. In jedem Fall
hat der Kunde, sofern sich nicht die Unrichtigkeit der ersten Ergebnisse herausstellt, die Kosten der erneuten Untersuchung zu tragen. Im Übrigen kann der Kunde bei berechtigten Mängelrügen nach
Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Nacherfüllung verlangen. - Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) nach Maßgabe der gesetzlichen
Vorschriften verlangen. - Im Übrigen gilt das Gutachten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Gutachtens schriftlich widerspricht.
- Wir haften für dem Kunden entstandene Schäden aus einer Verletzung von Vertragspflichten nur dann, wenn wir diese zu vertreten haben. Bei einfach fahrlässig verursachten Schäden haften wir nur
bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. - Außer im Falle einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung ist unsere Haftung zudem der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und typischerweise
eintretenden Schäden. Insbesondere ist der Ersatz mittelbarer Schäden wie entgangener Gewinn oder Produktionsausfall ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leib, Leben
oder Gesundheit bleibt von vorstehenden Beschränkungen unberührt. Dies gilt auch dann, wenn wir zwingend nach gesetzlichen Bestimmungen haften. - Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Unberührt bleiben Ansprüche auf Schadensersatz wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von
Leib, Leben oder Gesundheit, Ansprüchen aus Produkthaftung und im Rahmen des § 478 BGB. Nacherfüllungsmaßnahmen führen nicht zu einer Verlängerung der in Satz 1 bestimmten Frist und beinhalten
kein, einen neuen Verjährungsbeginn auslösendes, Anerkenntnis.
- Schutzrechte
- Wir übernehmen gegenüber dem Kunden die Gewährleistung dafür, dass die Leistung in der Bundesrepublik Deutschland frei von Schutzrechten Dritter ist.
- Voraussetzung für die Übernahme der Gewährleistung nach Abs. (1) ist jedoch, dass der Kunde uns unverzüglich über Ansprüche aus Schutzrechten, die Dritte gegen ihn erheben, unterrichtet und bei
der Behandlung dieser Ansprüche und der Verfolgung seiner Rechte im Einvernehmen mit uns vorgeht. Wird eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, so werden wir von unseren gesetzlichen oder nach
diesen Bedingungen übernommenen Verpflichtungen frei. Ergibt sich eine Verletzung von Schutzrechten für welche wir bedingungsgemäß haften und wird deshalb dem Kunden die Verwendung der Leistung
ganz oder teilweise rechtskräftig untersagt, so werden wir auf eigene Kosten nach unserer Wahl- 1. dem Kunden das Recht zur Verwendung der Leistung verschaffen oder
- 2. die Leistung schutzrechtsfrei gestalten.
- Weitergehende oder anderweitige Ansprüche stehen dem Kunden wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter nicht zu. Insbesondere ersetzen wir keine Folgeschäden, wie Produktions- oder
Nutzungsausfall sowie entgangenen Gewinn. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften für vertragstypisch vorhersehbare Schäden zwingend gehaftet wird.
- Gesamthaftung
- Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den Ziffern 10. und 11. vorgesehen, ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
- Soweit unsere Haftung gegenüber dem Kunden nach diesen Bedingungen ausgeschlossen ist, gilt dies auch für eine persönliche Haftung unserer Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Mitarbeiter.
- Der Kunde wird auf § 254 BGB hingewiesen. Er verpflichtet sich dementsprechend uns gegenüber, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um etwaige Schäden möglichst zu verhindern. Die Obliegenheit des
§ 254 BGB gilt auch als Pflicht des Kunden (i. S. d. § 280 BGB) uns gegenüber.
- Referenzen
Noxt! ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden in einem Umfeld, das Bezug zu den vertragsgegenständlichen Leistungen hat, insbesondere auf ihrer Website, in Social-Media-Angeboten, auf Messen,
in Anzeigen, Presseerklärungen, Vorträgen und Stellenanzeigen zu nennen, sein Logo sowie seine Marke zu verwenden und in diesem Zusammenhang die vertragsgegenständlichen Leistungen, auch
Abbildungen davon, öffentlich zu nennen, sie zu zeigen, wiederzugeben und auf sie hinzuweisen. Die Nennung in einem anderen Umfeld erfolgt nach Absprache.
- Schlussbestimmungen
- Leistungs-, Zahlungs- und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung ist der Sitz unserer Gesellschaft.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.